Dusic: Das Ende von Zusatzentgelten in AGB? (VbR 143/2023)
Auch wenn manche Stimmen bezweifelt haben, dass die neue OGH-Rsp zur Unzulässigkeit diverser Zusatzentgelte bei Fitnessstudios (insb Servicepauschalen und Aktivierungsentgelte)
auf andere Wirtschaftszweige übertragbar ist, hat der OGH zu 9 Ob 18/23x klar gezeigt, dass diese Rsp verallgemeinerungsfähig ist. Verfahrensgegenständlich waren Klauseln einer führenden Maturareisen-Veranstalterin. Der OGH geht in der vorliegenden Entscheidung aber einen Schritt weiter und qualifiziert die Verschiebung von Entgelten in AGB als gröblich benachteiligend, selbst wenn diese die Hauptleistung betreffen. Überdies hat der OGH gezeigt, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Überwälzung von Inkassokosten verallgemeinerungsfähig ist, indem er ihn auf Kosten der Vertragsübertragung im Reiserecht übertragen hat.