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Schadenersatz und Gewährleistung

Ein großer Teil der Zivilprozesse in Österreich wird wegen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen geführt. Dabei muss man unterscheiden: Gewährleistung ist ein gesetzlich verankertes Recht, das vom Vertragspartner verlangt, für Mängel an einer Sache oder an einer Dienstleistung einzustehen. Dieses Recht ist nicht zu verwechseln mit der Garantie, die von einem Hersteller freiwillig eingeräumt werden kann. Bei Schadenersatzansprüchen fordert man Ausgleich für einen Schaden, der einem rechtswidrig zugefügt worden ist.

Achtung: Damit Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können, müssen sie rechtzeitig (gerichtlich) geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche verjähren ab dem Zeitpunkt der Übergabe binnen zwei Jahren bei beweglichen Sachen bzw. binnen drei Jahren bei unbeweglichen Sachen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers geltend gemacht werden. Wenn Sie geschädigt sind, werden Sie zügig aktiv, damit Sie Ihre Ansprüche nicht verlieren!

Unser Angebot

Wir sind auf die Durchsetzung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen spezialisiert. Wir vertreten Privatpersonen und Unternehmer. Für unsere Mandanten verhandeln wir außergerichtliche Lösungen, prüfen die Chancen einer Prozessführung und vertreten in Schlichtungs- und Gerichtsverfahren.

Gerne klären wir mit Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung ab, welche Möglichkeiten für Ihren Fall bestehen. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.