OGH Urteil gegen Ryanair
Wir haben den VKI in einem Verbandsverfahren gegen Ryanair vertreten, in dem der OGH insgesamt 14 Zusatzgebühren als unzulässig qualifiziert hat. Verbrauchern stehen Rückforderungsansprüche zu, die mit einem Musterschreiben des VKI geltend gemacht werden können.
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